sagen die Quellen leider wenig aus
In einem Prozess aus dem Gericht Karneid (1639) spricht der Richter in einem Schreiben an die Tiroler Regierung von seinen „unbeleßnen zwelf geschwornen“. Ob der Richter
damit den bedenklichen Bildungsgrad der Geschworenen oder deren Mangel an juristischem Spezialwissen ansprechen wollte, ist unklar. Vgl. hierzu: TLA, Allgemeines Leopoldinum, Littera C, Nr. 67,
fol. 20v.